Allgemeine Geschäftsbedingungen

TRAININGSVEREINBARUNG UNTERNEHMEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen der EVEN UG (haftungsbeschränkt), im folgenden EVEN UG

 

1. ANWENDUNGSBEREICH

Training und Beratung (nachfolgend „Leistungen“) durch die Trainer (nachfolgend „Personal Trainer“) der EVEN UG erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners (nachfolgend „Kunde“) werden nicht anerkannt, es sei denn, ein Vertreter der EVEN UG stimmt ihrer Geltung schriftlich ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Mitarbeiter der EVEN UG in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt. Leistungen der EVEN UG sind Dienstleistungen; einen Erfolg schuldet die EVEN UG daher nicht. Dieser wird vielmehr und im Wesentlichen von den physischen Voraussetzungen und dem Engagement der Teilnehmer an der Dienstleistung bestimmt. Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

2. AUFTRAGSERTEILUNG, BERATUNGS- UND TRAININGSKONZEPT

Angebote der EVEN UG sind freibleibend. Der Vertrag wird zwischen dem Unternehmer und der EVEN UG geschlossen. Die Trainings und Beratungsleistungen erfolgen zu Gunsten vom Unternehmer ausgewählten und benannten Dritten. Die Vereinbarung ist als Vertrag über die ausgewählte Laufzeit von 3, 6 oder 12 Monaten zu verstehen. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Wird die Frist überschritten verlängert sich der Vertrag stillschweigend um weitere 3 Monate. Der Personal Trainer erstellt ein auf Grundlage von trainingswissenschaftlichen Erkenntnissen fundiertes Beratungs- und Trainingskonzept für den Kunden. Der Personal Trainer kann das Konzept jederzeit während der Zusammenarbeit anpassen, soweit dies erforderlich oder gewünscht ist, um einer bestmöglichen Erreichung des gewünschten Kundenziels zu entsprechen.

 

3. HAFTUNG

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Schadensersatzansprüche aufgrund Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, um Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder um Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt. Wesentliche Vertrags-pflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels der Vereinbarung notwendig ist. Im Falle leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Eine Haftungsausschlusserklärung ist von allen Teilnehmer zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen. Nimmt der Kunde die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen vom Personal Trainer vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Die EVEN UG übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Kunde von diesen erhalten hat. Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung der EVEN UG, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Kunden zu genügen.

 

4. MITWIRKUNGSPFLICHTEN, GESUNDHEITSINFORMATION, TERMINABSAGEN

Der Kunde erkennt an, dass die EVEN UG und ihre Personal Trainer für die Durchführung der Leistungen auf die umfassende Mitwirkung der Teilnehmer angewiesen ist. Er verpflichtet sich daher, sämtliche für die Leistungsdurchführung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Es liegt in der Verantwortung der Teilnehmer, den Personal Trainer auf (Vor-)Erkrankungen und Umstände, die bei der Ausführung der Leistungen eine Gefahr für die Gesundheit der Teilnehmer bedeuten, wahrheitsgemäß, vollumfänglich und rechtzeitig hinzuweisen, soweit diese ihnen bekannt sind. Insbesondere sind die Teilnehmer verpflichtet dem Personal Trainer gegebenenfalls vorliegende ärztliche Atteste vorzulegen. Kommen die vereinbarten Leistungen nicht unmittelbar dem Kunden, sondern Dritten zugute (z.B. im Rahmen einer Veranstaltung eines Unternehmens), ist es Sache des Kunden, die rechtzeitige und ordnungs-gemäße Information der EVEN UG sicherzustellen. Die Leistungen erfolgen grundsätzlich in den Räumen des Kunden. Terminabsagen des Kunden müssen 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden; sollte diese Frist nicht eingehalten werden, ist die EVEN UG berechtigt, dem Kunden das vereinbarte Honorar in Rechnung zu stellen. Davon ausgenommen sind Absagen oder das Nichterscheinen aufgrund höherer Gewalt oder Krankheit. Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch den Personal Trainer können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.

 

5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Rechnungen der EVEN UG sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Rechnungen werden via E-Mail an den Kunden versandt. Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten sowie Eintrittsgelder(zum Beispiel für Fitnessstudios, Schwimmbäder etc.) werden dem Kunden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Leistungspflichten der EVEN UG ruhen, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Ein etwaiges gesetzliches Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur in Ansehung unbestrittener und rechtskräftig festgestellter Forderungen zu.

 

6. DATENSCHUTZ

Die Even UG teilt dem Kunden keine Informationen und Daten über den gesundheitlichen und körperlichen Zustand der Teilnehmer mit. Eine Weitergabe personenbezogener Daten ist insgesamt ausgeschlossen. Die Even UG ist diesbezüglich auch gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit verpflichtet. Daten des Kunden und der Teilnehmer werden gespeichert, nur soweit dies zur Abwicklung des Vertrages erforderlich ist. Dem Kunden wird jederzeit der Widerruf der Datenspeicherung ggü. der EVEN UG (EVEN UG (haftungsbeschränkt) Gustav-Adolf-Straße 45, 04105 Leipzig) eingeräumt.

 

7. SONSTIGES

Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht. Kündigungen, Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt auch im Falle einer Gesamtunwirksamkeit oder Nichtigkeit. Gerichtsstand ist Leipzig. Es gilt deutsches Recht.

Stand: Dezember 2019

TRAININGSVEREINBARUNG EINZELPERSONEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen der EVEN UG (haftungsbeschränkt), im folgenden EVEN UG

 

1. ANWENDUNGSBEREICH

Training und Beratung (nachfolgend „Leistungen“) durch die Trainer (nachfolgend „Personal Trainer“) der EVEN UG erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners (nachfolgend „Kunde“) werden nicht anerkannt, es sei denn, ein Vertreter der EVEN UG stimmt ihrer Geltung schriftlich ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Mitarbeiter der EVEN UG in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt. Leistungen der EVEN UG sind Dienstleistungen; einen Erfolg schuldet die EVEN UG daher nicht. Dieser wird vielmehr und im Wesentlichen von den physischen Voraussetzungen und dem Engagement der Teilnehmer an der Dienstleistung bestimmt. Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

2. AUFTRAGSERTEILUNG, BERATUNGS- UND TRAININGSKONZEPT

Angebote der EVEN UG sind freibleibend. Die Vereinbarung ist als offener Vertrag über die Laufzeit der Zahlung bzw. Realisierung der gebuchten Termine zu verstehen. Die EVEN UG erstellt durch ihre Personal Trainer ein auf Grundlage von trainingswissenschaftlichen Erkenntnissen fundiertes Beratungs- und Trainingskonzept für den Kunden. Inhalte dieses Konzepts können neben dem sportlichen Training auch Schmerzbehandlung, Stressmanagement-Coaching, Entspannungstechniken und Ernährungsberatung sein. Die Personal Trainer der EVEN UG können das Konzept jederzeit während der Zusammenarbeit anpassen, soweit dies erforderlich ist, um einer veränderten Sporttauglichkeit, einer effizienteren Zielerreichung oder aber anderen Veränderungen des Kunden zu entsprechen.

 

3. GÜLTIGKEITEN, INKLUSIVLEISTUNGEN

Die EVEN UG gewährt dem Kunden zur Realisierung der Trainings- und Coaching-Einheiten eine gewisse Gültigkeit, die je nach Menge der gebuchten Einheiten variiert. Für 12er-Karten wird eine Gültigkeit von 6 Monaten gewährt; für 24-Karten wird eine Gültigkeit von 9 Monaten gewährt; für 50er-Karten wird eine Gültigkeit von 15 Monaten gewährt und für 100er-Karten wird eine Gültigkeit von 27 Monaten gewährt. Aufgrund längerer Fehlzeiten (Urlaub, Krankheit, Verletzung etc.) kann auch eine zusätzliche Gültigkeit vereinbart werden, die in beiderseitigem Einverständnis erfolgen muss. Dies bedarf einer formlosen, aber schriftlichen Information.
Im Personal Training Segment werden von Seiten der EVEN UG folgende Produkte als Inklusivleistungen zur Verfügung gestellt: u.a. Smoothies (verschiedene Sorten), Naturkosmetik, Proteinshakes (Molke- und veganes Protein), Trainingsbooster, WLAN, Wasser, Kaffee, Tee.

 

4. HAFTUNG

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Schadensersatzansprüche aufgrund Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, um Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder um Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels der Vereinbarung notwendig ist. Im Falle leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt.

 

5. MITWIRKUNGSPFLICHTEN, GESUNDHEITSINFORMATION, TERMINABSAGEN

Der Kunde erkennt an, dass die EVEN UG für die Durchführung der Leistungen auf die umfassende Mitwirkung des Kunden angewiesen ist. Er verpflichtet sich daher, sämtliche für die Leistungsdurchführung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen, insbesondere im von der EVEN UG zur Verfügung gestellten Anamnese-Fragebogen wahrheits-gemäße und vollständige Angaben zu machen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Trainer der EVEN UG auf (Vor-)Erkrankungen und Umstände, die bei der Ausführung der Leistungen eine Gefahr für die Gesundheit des Kunden bedeuten, wahrheitsgemäß, vollumfänglich und rechtzeitig hinzuweisen, soweit diese ihm bekannt sind. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet der EVEN UG gegebenenfalls vorliegende ärztliche Atteste vorzulegen. Kommen die vereinbarten Leistungen nicht unmittelbar dem Kunden, sondern Dritten zugute (z.B. im Rahmen einer Veranstaltung eines Unternehmens oder eines Fitnessstudios), ist es Sache des Kunden, die rechtzeitige und ordnungs-gemäße Information der EVEN UG sicherzustellen. Die Leistungen erfolgen auch bei schlechtem Wetter. Die EVEN UG ist jedoch berechtigt, im Einzelfall Trainingsstunden bei Freilufteinheiten wegen schlechten Wetters abzusagen. Terminabsagen des Kunden müssen im Personal-Training-Bereich 24 Stunden und im Kurs-Bereich 6 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden; sollte diese Frist nicht eingehalten werden, ist die EVEN UG berechtigt, das vereinbarte Honorar dem Kunden in Rechnung zu stellen. Davon ausgenommen sind Absagen oder das Nichterscheinen aufgrund höherer Gewalt oder Krankheit. Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch den Personal Trainer können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.

 

6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Rechnungen der EVEN UG sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Rechnungen werden via E-Mail an den Kunden versandt. Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten sowie Eintrittsgelder (zum Beispiel für Fitnessstudio oder Schwimmbad) werden dem Kunden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Leistungspflichten der EVEN UG ruhen, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Ein etwaiges gesetzliches Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur in Ansehung unbestrittener und rechtskräftig festgestellter Forderungen zu.

 

7. DATENSCHUTZ

Daten des Kunden werden gespeichert, nur soweit dies zur Abwicklung des Auftrages erforderlich ist. Dem Kunden wird jederzeit der Widerruf der Datenspeicherung ggü. der EVEN UG (EVEN UG (haftungsbeschränkt)) Gustav-Adolf-Straße 45, 04105 Leipzig) eingeräumt.

 

8. SONSTIGES

Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht. Kündigungen, Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt auch im Falle einer Gesamtunwirksamkeit oder Nichtigkeit. Gerichtsstand ist Leipzig. Es gilt deutsches Recht.

Stand: Dezember 2019